AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anerkennung
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten
Bedingungen und Preise gemäß der jeweiligen gültigen Preisliste der Firma Bohr- und
Sägetechnik Rasch an.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Strom und Wasser
Bauseits ist bis zu einer Entfernung von 50m
zur Bohr- bzw. Sägeposition je nach Art der Öffnung zu stellen:
Strom: 230/400V -16A
400V-32A
400V-64A
Wasser: min. 1 bar Druck
max. ½” bis ¾” Schraubanschluss
1 Zoll
3. Bohrpunkte und Sägeschnitte
Die Arbeiten der Firma B.S.R. werden nach den Angaben des Auftraggebers durchgeführt.
Einflüsse der Bohrungen und Sägeschnitte auf die Statik eines Bauwerks oder eines Bauteils
sind vom Auftraggeber im voraus abzuklären und auch zu vertreten.
Der Auftraggeber trägt jede Haftung für alle Schäden und Folgeschäden, die sich aus der
Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte, sowie fehlendem oder mangelhaften Einmessen
ergeben.
4. Arbeitsunterbrechungen
Die Arbeitsdurchführung darf nur durch vorheriger Rücksprache mit der Firma B.S.R.
unterbrochen werden. Sollten durch Arbeitsunterbrechungen, die die Firma B.S.R. nicht zu
vertreten hat, zusätzliche An- und Abfahrten und ein wiederholtes Einrichten der Baustelle
erforderlich sein, so werden diese Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
5. Überstunden-, Nacht- und Sonntagszuschläge
Verlangt der Auftraggeber Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeiten, werden die
Personalstundenzuschläge zu den tariflichen Sätzen des Baugewerbes abgerechnet.
6. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte
unverzüglich abzuzeichnen. Andernfalls gilt die Abnahme der Leistungen als erfolgt, wenn
der Auftraggeber nicht innerhalb von zwölf Tagen wesentliche Mängel geltend macht.
7. Haftung
Für Schäden, die auf nachweislich schuldhaftes Verhalten der Firma B.S.R. zurückzuführen
sind, haftet die Firma B.S.R. im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Haftung für Wasserschäden sowie für unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen.
Geringfügige und zumutbare Terminüberschreitungen, die durch das Verschulden der Firma
B.S.R. hervorgerufen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
8. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß und auf der Grundlage der unterzeichneten bzw.
zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte. Sollten sich Abweichungen in Art und
Umfang von der Grundlage des Auftrages an der Baustelle ergeben, erfolgt die Berechnung
der gültigen Preisliste.
Die Rechnungen der Firma B.S.R. sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto,
zuzüglich Mehrwertsteuer, fällig.
Bei Arbeiten die sich über einen Zeitraum größer 10 Arbeitstage erstrecken, ist B.S.R.
berechtigt, angemessene Teilrechnungen zu stellen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
Abschlagszahlungen und Teilrechnungen sind ebenfalls binnen 14 Tagen nach
Rechnungsdatum fällig.
Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Rechnung länger als 14 Tage in Verzug
berechtigt dies die Firma B.S.R. zur Arbeitseinstellung bis zum Ausgleich aller fälligen
Forderungen.
Sollten die fälligen Forderungen nach einer gesetzten Nachfrist von 10 Tagen der Firma
B.S.R. nicht erbracht sein, erlischt die Leistungspflicht von B.S.R. unter Ausschluss jeglicher
Ersatzansprüche.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.
Das gleiche gilt, wenn Umstände bekannt werden, die nach Ansicht von B.S.R. geeignet sind,
die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage zu stellen.
B.S.R. ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Verzugszinsen in Höhe von
7,5% pro Monat zu berechnen.
Inhaber: Roman Rasch